Parabelfedern
Parabelfedern für Schienenfahrzeuge bestehen aus wenigen, gleichlangen Federblättern (meist 4 bis 5 Blätter) mit konstanter Breite (Standardbreite im Güterwagenbereich = 120mm). Im federungswirksamen Bereich sind die einzelnen Federblätter parabolisch ausgewalzt. Das bedeutet, der Blattdickenverlauf zwischen Federbund und Blattende/Auflagefläche der Etage folgt der Funktion einer Quadratischen Parabel wie folgt:
h(x) = Blattdicke; hP = Höhe der theoretischen Parabel; l = Länge des Federarms
Da die Blattdicke auf Grund der Funkion zum Ende des Federarms hin gegen Null laufen würde, lässt man in der Praxis den nicht federnden Endenbereich der unteren Federblätter meist in einer gleichmäßigen Blattdicke auslaufen. Beim Hauptfederblatt hingegen wird der Bereich des Federauges auf Grund der größeren Belastung in der Praxis etwas dicker als bei den unteren Federblättern gehalten, um eine ausreichende Augenwandstärke zu erzielen.
Auf Grund des speziellen Herstellungsverfahrens dieser Federn und der Eigenspannungserhöhung durch das Kugelstrahlen unter Vorspannung dürfen sich die Federblätter in diesem Bereich nicht berühren und sind konstruktiv durch Luftspalte voneinander getrennt.
Die vermutlich am häufigsten verwendete Form der Parabelfeder in Güterwagen ist die zweistufige Feder. Das bedeutet, dass es zwei Laststufen gibt. Die Zweite Laststufe greift hier nicht von Anfang an, sondern wirkt erst ab einem definierten Beladungszustand.
Der Federbund einer Parabelfeder wird immer kalt aufgezogen, da ein warmes Aufziehen die zuvor geschaffene Eigenspannung negativ beeinflussen kann.
Anders als bei Trapezfedern werden bei Parabelfedern die einzelnen Federblätter vor der Montage bereits mit einem Korrosionsschutz versehen. Nach der Montage wird die gesamte Feder dann noch einmal mit einer Deckschicht versehen. Grundsätzlich sollte die Art und Weise des Korrosionsschutzes jedoch immer gemeinsam vereinbart werden.